HLKA-Gutachten

  1. Das HLKA-Gutachten hat zudem ergeben, daß in den Schuhsohlen des Angeklagten nicht ein einziger, winziger Glassplitter zu finden war, was zu erwarten gewesen wäre, hätte er als Täter die Glastür zum Kindergarten eingetreten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)