Haager Konvention

  1. Frau Antonowa vertrat in einem Interview jüngst den Standpunkt, daß die sowjetische Beutekunst nicht den Bestimmungen der Haager Konvention von 1907 unterliege, weil der deutsche Aggressor "keinen Anspruch auf Reparation seiner materiellen Verluste" habe. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)