Haarfarbe

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  1. Der Schädel des Kindes war rasiert, die Haarfarbe war blond bis hellbraun. ( Quelle: )
  2. Ach, frag sie einfach nach ihrer natürlichen Haarfarbe. ( Quelle: Tagesspiegel vom 23.06.2003)
  3. Läßt sich eine (hier: für eine Karnevalsveranstaltung eingefärbte) Haarfarbe wochenlang nicht entfernen, so steht der/dem "Verfärbten" ein Schmerzensgeld zu. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  4. Ein fremdes Auto, ein neugierig blickender Spaziergänger sind registriert und noch nach Tagen als Automarke und Haarfarbe erinnerlich, wenn man das Gespräch darauf bringt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.12.2001)
  5. Man darf auch seinen Namen nicht schreiben oder über seine Haarfarbe philosophieren. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
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