Handelsvertreterrecht

  1. Im Handelsvertreterrecht und im Arbeitsrecht ist der Unternehmer verpflichtet, dem Vertragspartner während der Dauer der Wettbewerbsbeschränkung, die sich auf maximal 2 Jahre erstrecken darf, eine Wettbewerbsentschädigung zu zahlen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)