Handlungsbefugnissen

  1. Das Abfertigungspersonal am Check-In, so wird ferner mitgeteilt, gehöre zur Lufthansa Airport Service GmbH und der Zoll sei logischerweise eine eigenständige Behörde mit eigenen Weisungen und Handlungsbefugnissen. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 04.09.2003)