Handlungsentschlusses

  1. Dieser Bestandteil des Handlungsentschlusses, mit dem in dessen Inhalt zwischen Erfolg und Handlung die Beziehung von Zweck und Mittel hergestellt wird, ist das Motiv des Handlungsentschlusses und damit der Handlung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Dieser Bestandteil des Handlungsentschlusses, mit dem in dessen Inhalt zwischen Erfolg und Handlung die Beziehung von Zweck und Mittel hergestellt wird, ist das Motiv des Handlungsentschlusses und damit der Handlung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)