Verteidiger Hans-Dieter Gross hatte deshalb bereits im Februar Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen erhoben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Verteidiger Hans-Dieter Gross beantragt darauf ein humangenetisches Gutachten, weil bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit seines Mandanten auch die Auswirkung von Erbanlagen von Bedeutung sein könne.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)