Hauptdurchgangsstraßen

  1. So werden in Anwohnerstraßen Masten in Höhe von vier Meter verwendet, während an Hauptdurchgangsstraßen Masthöhen von zehn Meter die Regel sind. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.01.2004)
  2. Dies gilt auch für den innerstädtischen Verkehr, für Hauptdurchgangsstraßen und Anliegerstraßen in Wohngebieten, wo Kinder inzwischen vor rasenden Eltern "geschützt" werden müssen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)