Haushaltsangehörige: Bei allen dauerhaften Lebensgemeinschaften sollen Mitbewohner im Todesfall des Hauptmieters in den Mietvertrag eintreten können.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Eckregelsatz für den Haushaltsvorstand/Alleinstehenden 400 DM; Regelsätze für Haushaltsangehörige:
( Quelle: TAZ 1990)