Haushaltsangehörige

  1. Haushaltsangehörige: Bei allen dauerhaften Lebensgemeinschaften sollen Mitbewohner im Todesfall des Hauptmieters in den Mietvertrag eintreten können. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. Eckregelsatz für den Haushaltsvorstand/Alleinstehenden 400 DM; Regelsätze für Haushaltsangehörige: ( Quelle: TAZ 1990)