Hausheizungen

  1. Geprüft werden alle Kessel von elf Kilowatt Leistung an aufwärts bis 10 000 Kilowatt, und darin sind alle Hausheizungen enthalten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 10.04.2005)
  2. Bislang verlangt der Gesetzgeber die regelmäßige Kontrolle nur bei gewerblich genutzten Gasanlagen - etwa in Imbissbuden oder bei Heizpilzen in Biergärten sowie bei größeren privaten Hausheizungen und fahrbaren Anlagen in Wohnwagen oder Yachten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.06.2005)