Hausmüllentsorgung

  1. Kommunen bleiben hoheitlich nur noch für die Hausmüllentsorgung zuständig. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Zudem hält Königshaus die langfristige Vergabe der Hausmüllentsorgung in Berlin an die Berliner Stadtreinigung "europarechtlich für bedenklich". ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Der Bundesfinanzhof ließ an der hoheitlichen Aufgabenstellung aber nicht rütteln und wertete den Müllsackverkauf als untrennbaren Teil der Hausmüllentsorgung. ( Quelle: TAZ 1996)