Kann die Herkunft nicht bestimmt werden, falle der Vierbeiner nicht unter das beschlossene Haltungsverbot der Hausordnung, so die Sprecherin.
( Quelle: Die Welt Online vom 25.09.2004)
Nach der Hausordnung der Weltausstellung sei das Verrichten der Notdurft außerhalb der rund 3200 Toiletten auf dem Gelände eindeutig untersagt.
( Quelle: )