Hausratsversicherung

  1. Wenn die Hausratsversicherung auf seinen Namen lautet, nimmt er bei Auszug den Vertrag mit. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Es reicht, die bestehende Hausratsversicherung umzumelden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Eine Hausratsversicherung ist für Sturmschäden an Einrichtungsgegenständen zuständig, eine Glasversicherung für Fenster, Glastüren und -dächer. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 31.07.2004)
  4. Auch die Hausratsversicherung spielt eine Rolle: Verweist eine Klausel im Vertrag auf Blitzschutz-Vorkehrungen? ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.07.2005)