Haustürgeschäften

  1. Auch bei etwaigen Haustürgeschäften hat ein Vollkaufmann nicht die gleichen Rechte wie ein "Normalbürger". ( Quelle: TAZ 1995)
  2. Die Verträge ähneln nach der Rechtssprechung meist Haustürgeschäften, so daß man sie eine Woche lang widerrufen kann. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Und auch das Widerrufsrecht, das die Verbraucher bei herkömmlichen Haustürgeschäften für sich reklamieren können, findet - nach den Buchstaben des Gesetzes - keine Anwendung. ( Quelle: Tagesspiegel vom 06.04.2002)
  4. Geld: Vorsicht, Verlustgefahr bei Haustürgeschäften! ( Quelle: BILD 1999)