Für den DGB spielt der Hausverkauf, falls er überhaupt zustande kommt, keine entscheidende Rolle.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Im konkreten Fall ging es dem Kläger darum, seine Maklerkosten steuerlich geltend machen zu können, die beim unfreiwilligen Hausverkauf anfielen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.06.2001)