Hintergrund des Streits ist ein alter Erbschein, wonach Kaiser Wilhelm II. 1938 mit einem seiner Söhne einen Erbvertrag abschloss, in dem geregelt wird, dass jeweils der erstgeborene Sohn das Hausvermögen des früheren preußischen Königshauses erbt.
( Quelle: Abendblatt vom 04.04.2004)