Heilungsgesetzes

  1. Allerdings deutete das Gericht an, möglicherweise seien diejenigen Gemeinden wirksam aus den Verbänden ausgeschieden, die schon vor Inkrafttreten des Heilungsgesetzes im Oktober 1997 ihren Austritt erklärt hätten. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 09.08.2002)