Heimvertrag

  1. Eine Erhöhung mit Zustimmung des Heimbewohners und eine Erhöhung durch einseitige Erklärung des Heimträgers, wenn diese Möglichkeit im Heimvertrag vorgesehen ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Kostenpunkt 2 700 Mark. Weder im Heimvertrag noch im allgemeinen Rahmenvertrag zur vollstationären Pflege gibt es Festlegungen, dass das Heim solche Hilfsmittel bereitzustellen habe. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.09.2001)
  3. Begründung: Der Erbvertrag sei mit einem Heimvertrag gekoppelt, bei dem aber Leistung (materieller Gewinn der Diakonie) und Gegenleistung nicht wie im Heimgesetz gefordert in einem angemessenen Verhältnis stünden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. An dieser rechtlichen Bewertung ändere sich auch nichts dadurch, dass der Heimvertrag als Zielsetzung die Wahrung der Menschenwürde und die Sicherung der Selbstbestimmung aufführe. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.02.2003)