Helmut Plambeck

  1. Ausschlaggebend für die Hamburger Entscheidung ist nach Angaben des Gerichtspräsidenten Helmut Plambeck, daß die CDU in den Gremien, die für die Aufstellung der Kandidaten zuständig waren, gegen demokratische Grundsätze verstoßen habe. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)