Herausgeber)-Richtlinie

  1. Die sieht in Paragraph vier vor, dass eine "Festlegung und Änderung der grundlegenden (Herausgeber)-Richtlinie für die redaktionelle Gestaltung des Spiegel" der Zustimmung der Gesellschafter bedarf. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.11.2005)