Hermeyer

  1. Zwar darf das Sozialamt bedürftige Deutsche im Ausland zurückbeordern, doch auch diese Regel gilt in der Schweiz nur eingeschränkt: Wenn ein Deutscher eine Schweizerin geheiratet hat, könne man ihn nicht zurückholen, sagt Hermeyer. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.08.2003)