Man könne der Bevölkerung nicht zumuten, daß bei regulären Polizeieinsätzen und -diensten ungenügend qualifizierte "Hobby-Polizisten" sitzen würden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die Gewerkschaft der Polizei, die bereits 1993 Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz über die FPR eingelegt hatte, hält an ihrem Nein zu den "Hobby-Polizisten" fest.
( Quelle: TAZ 1997)