Maßgeblich für die Übernahme in hochschulgesetzkonforme Dienstverhältnisse sind der jeweilige fachbezogene Bedarf, der sich in den Stellenplänen der Hochschulhaushalte ausdrückt.
( Quelle: TAZ 1992)
Zur Finanzlage erläuterte Böhrk, daß nach der gegenwärtigen mittelfristigen Planung die Hochschulhaushalte bis zum Jahr 2000 um rund ein Prozent auf 442,5 Millionen Mark steigen würden.
( Quelle: TAZ 1996)