Hochschulunterrichts

  1. Aufgabe des genannten Institutes ist, durch sein Wirken auf dem Gebiet des Hochschulunterrichts und der Forschung zur Entwicklung des kulturellen und wissenschaftlichen Erbes Europas - in seiner Einheit und Mannigfaltigkeit - beizutragen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)