Hochschulwechsels

  1. Professor Erichsen hält dem aber entgegen, daß die HRG-Novelle die Länder zur Zusammenarbeit verpflichte, um so die Gleichwertigkeit von Studienabschlüssen und die Möglichkeit des Hochschulwechsels zu garantieren. ( Quelle: Welt 1998)