Hoheitsanspruch

  1. Wo sie es dennoch versucht, mit oder ohne Genehmigung von Rechnungshöfen, erweist sie am Ende nur ihr eigenes Entferntsein von dem Hoheitsanspruch, den sie dabei vorgaukelt - und macht, was ihre Stärke sein sollte, zur Schwäche. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.09.2001)