Denn in dem nun eingeleiteten Verfahren gegen die Untersagung des Kartellamts geht es aus der Sicht der Verbundkonzerne nur noch vordergründig darum, ob Hochtief seine Holzmann-Beteiligung wie geplant von 20 auf rund 35 Prozent aufstocken darf oder nicht.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Die Deutsche Bank hat zum Beispiel nur noch wenig Freude an ihrer Holzmann-Beteiligung.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Darin erkläre das Amt, es werde die höhere Holzmann-Beteiligung auf Grundlage des bisherigen Erkenntnisstandes untersagen, weil Hochtief sonst eine überragende Stellung auf dem Teilmarkt für Großprojekte ab 50 Mill. DM Auftragswert erhalte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Das Unternehmen habe auf seine Holzmann-Beteiligung bereits die notwendigen Abschreibungen vorgenommen.
( Quelle: Welt 1997)