Unter anderem resultiert der Nachschlag aus Kosten für den Blendschutz der spiegelnden Glasdach-Oberfläche (450 000 Euro) und Honoraranpassungen für die Projektsteuerer (390 000 Euro).
( Quelle: Abendblatt vom 02.04.2004)
In großformatigen Anzeigen in den niedersächsischen Tageszeitungen warfen sie den Krankenkassen vor, sie hätten in den vergangenen Jahren 'dem Zahnarzt die ihm gesetzlich zustehenden Honoraranpassungen vorenthalten'.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)