Honorarempfänger

  1. Durch Kontrollmitteilungen an die Finanzämter der Honorarempfänger und Nachfragen bei Lieferanten läßt sich in Grenzen nachprüfen, ob die angeführten Ausgaben auch tatsächlich beim Empfänger ankamen und von diesem versteuert wurden. ( Quelle: TAZ 1997)