IBB-Zahlung

  1. Der Strafrechtsexperte Herzog argumentiert nun, dass die von Strieder veranlasste IBB-Zahlung trotz des eingeplanten Bankbeitrags nie ein Teil des Landeshaushalts war - der also auch nicht über eine Untreue geschädigt werden konnte. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.08.2004)