In dubio pro reo

  1. Der Satz: In dubio pro reo - gilt für beide. ( Quelle: Die Zeit (11/1974))
  2. Doch obwohl er in seiner lateinischen Fassung "In dubio pro reo" zum Glaubensbekenntnis aller Richter gehört, kennt die Geschichte zahlreiche Justizirrtümer, bei denen Unschuldige bestraft wurden. ( Quelle: Die Welt vom 03.01.2005)