Der Satz: In dubio pro reo - gilt für beide.
( Quelle: Die Zeit (11/1974))
Doch obwohl er in seiner lateinischen Fassung "In dubio pro reo" zum Glaubensbekenntnis aller Richter gehört, kennt die Geschichte zahlreiche Justizirrtümer, bei denen Unschuldige bestraft wurden.
( Quelle: Die Welt vom 03.01.2005)