Bioprodukte stehen in städtischen Kantinen und Kindertagesstätten auf dem Speiseplan, und in den Informationsblättern der Stadtwerke wird für den Ökolandbau geworben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Das BAG habe die Entscheidung damit begründet, daß das Verteilen von Informationsblättern durch das Grundgesetz nicht geschützt sei.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)