Informationszwecken

  1. Das Arbeitsgericht Frankfurt urteilte jedoch, zu Werbe- und Informationszwecken hätten Gewerkschafter ein Zutrittsrecht zu den Arbeitsplätzen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.11.2004)
  2. Linde sicherte dem CDU-Vorsitzenden am Mittwoch in einem vom Kabinett eigens abgesegneten Schreiben zu, daß dieser zu Informationszwecken besagte Einrichtungen besuchen darf. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)