Inhalte-Anbieter

  1. Für Deutschland steht bisher nur fest, dass zunächst rund 50 Inhalte-Anbieter mit von der Partie sein werden. ( Quelle: Die Welt 2001)
  2. Und haftet das Amt, wenn sich ein Inhalte-Anbieter über die Aufnahme in die offizielle Liste beschwert oder dadurch wirtschaftlichen Schaden nimmt? ( Quelle: Die Zeit (38/2000))