Inhaltskontrolle

  1. Dagegen soll die Regelung, daß der barzahlende, das Lastschriftverfahren ablehnende Kunde bei jeder Zahlung einen Zuschlag von 5 DM zu leisten hat, nach einer Entscheidung des KG einer Inhaltskontrolle entzogen sein (87). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Zu den der Inhaltskontrolle unterliegenden Preisnebenabreden und Regelungen mit lediglich mittelbarer Auswirkung auf die Entgeltshöhe gehören nach der Rechtsprechung im Berichtszeitraum: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Dieser unterliegt nämlich auch nach der neuen Rechtsprechung nicht der Inhaltskontrolle, so dass hier keine Rechtsunsicherheit besteht. ( Quelle: Abendblatt vom 01.08.2004)
  4. Bei Publikumsgesellschaften befürwortet die Autorin in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung eine Inhaltskontrolle von Gesellschaftsverträgen nach § 242 BGB, um einer Entrechtung der Mitglieder durch die Korporationsspitze zu begegnen (S. 139). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)