Inkompatibilitätsregelung

  1. Ohnehin könne Geil wegen der Inkompatibilitätsregelung als beamteter Staatssekretär nach der Wahl nicht mehr im Amt bleiben, selbst wenn Kohl gewinne, meinte Schwanitz gegenüber dieser Zeitung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)