Inspektionsrechnungen

  1. Ein höherer Betrag kann laut Bund der Steuerzahler aber geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer sein eigenes Auto benutzt hat und er durch Tankquittungen, Reparatur- oder Inspektionsrechnungen eine hohe Fahrleistung nachweisen kann. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.12.2005)