Denn potentielle Inverstoren könnten die vertrauliche Behandlung von Geschäftsgeheimnissen gefährdet sehen, die der Treuhandanstalt zur Prüfung von Investitionskonzepten offengelegt werden müssen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
In mehreren Medienberichten hatte es geheißen, die Regierung wolle erreichen, dass Verkäufe von Anteilen an Rüstungsfirmen ab 25 Prozent der Stimmrechte an ausländische Inverstoren von ihr genehmigt werden müssen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.08.2003)