Jahrgegen

  1. Drei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängte das Amtsgericht Darmstadt im vergangenen Jahrgegen eine junge Frau für ein Vergehen, das täglich tausendfach allein in Darmstadt passiert und nur ganz selten geahndet wird. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.06.2002)