Jugendarbeitsschutzgesetz

  1. Sie helfen zum Beispiel bei Problemen der Auszubildenden, ganz egal, ob privat oder betrieblich, und sorgen dafür, daß das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Berufsbildungsgesetz eingehalten wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Laut Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Schüler ab 13 Jahren nur bis zu zwei Stunden am Tag arbeiten. ( Quelle: Spiegel Online vom 28.06.2005)
  3. Pausen: Auch Ruhezeiten sind ebenfalls im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt: 30 Minuten, wenn bis zu sechs Stunden am Tag gearbeitet wird, 60 Minuten bei längeren Arbeitszeiten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.08.2001)
  4. Minderjährige Ferienjobber, die zwischen viereinhalb und sechs Stunden hintereinander arbeiten, haben laut Jugendarbeitsschutzgesetz Anspruch auf eine halbe Stunde Pause. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  5. Weil die Arbeitszeiten von Minderjährigen durch das Jugendarbeitsschutzgesetz eingeschränkt sind, bevorzugen einige Arbeitgeber volljährige Bewerber. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.08.2004)
  6. Wer jünger als 15 Jahre ist, gilt nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz als Kind und darf nicht arbeiten. ( Quelle: Aachener Nachrichten vom 16.11.2005)
  7. Es mache keinen Sinn, wenn etwa eine 17-jährige Restaurantfachfrau nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz schon um 22 Uhr nach Hause gehen müsse. ( Quelle: Handelsblatt vom 02.08.2005)
  8. Im Rahmen von Betriebskontrollen werden die Gewerbeaufsichtsämter in den kommenden Wochen überwachen, ob das Jugendarbeitsschutzgesetz eingehalten wird. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)