Jugendgerichtsgesetz

  1. Auch das Jugendgerichtsgesetz räumt der Erziehung einen größeren Stellenwert ein als dem Strafen. ( Quelle: Neues Deutschland vom 13.04.2004)
  2. Das Jugendgerichtsgesetz sollte nach Meinung der Länder verstärkt auf erzieherische Maßnahmen und die Einbeziehung der Jugendlichen ausgerichtet werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Der Senatsvorsitzende Albrecht Henning begründete diese Entscheidung mit dem Alter der Angeklagten Frank M. und Christian R., bei denen nach dem Jugendgerichtsgesetz der Erziehungsgedanke im Vordergrund stünde. ( Quelle: DIE WELT 2000)