Jugendpflichtgesetz

  1. Es gab seit dem Dezember 1936, verschärft 1938, ein Jugendpflichtgesetz, wonach jeder zehnjährige Junge und jedes 10-jährige Mädchen am 20. April, also an Hitlers Geburtstag, in die Hitler-Jugend aufgenommen wurde. ( Quelle: Spiegel Online vom 24.04.2005)