ERZIEHUNGSURLAUB: Junge Eltern dürfen auch nach einem Wechsel des Arbeitgebers erneut Erziehungsurlaub nehmen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Junge Eltern würden rätseln, warum ihr Kind am frühen Abend quengelig werde, die Erklärung, es sei vielleicht müde, nähmen sie wie eine Offenbarung auf.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 03.09.2001)