Justizgesetz

  1. Denn Auslöser der geplanten Protestveranstaltungen ist unter anderem jenes neue Justizgesetz, nach dem allein der Verdacht von Befangenheit genügen kann, um Richtern ein Verfahren zu entziehen und den Verhandlungsort zu wechseln. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.08.2002)