Künd

  1. Hier könnte eine ordentl. Künd. zweckvereitelnd wirken. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Einmal könnte der Volkshochschulträger nicht unmittelbar von Semester zu Semester mit Anstellung und Künd. reagieren; das ginge allein schon wegen der Kündigungsfristen nicht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Auch bei Dauerzuständen empfiehlt es sich, eine genauere Beschreibung mit konkreten Einzelheiten anzufügen, so daß ausreichend Tatsachen zum Zwecke der Beurteilung der Begründetheit der Künd. zur Verfügung stehen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)