KündGründen

  1. I. 1. Die Entscheidung verdeutlicht, daß zu einer wirksamen Anhörung des BetrR zwar mehr gehört als die bloße Mitteilung von KündGründen; eine vollständige Überprüfung der KündEntscheidung ist mit ihr aber auch nicht verbunden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)