Kündigt

  1. Kündigt der Versicherer, muß er den anteiligen Beitrag erstatten. ( Quelle: Abendblatt vom 31.10.2004)
  2. Kündigung per E-Mail gilt Kündigt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter per E-Mail, so gilt die Entlassungsankündigung mit dem Tag als zugegangen, an dem die e-mail im elektronischen Briefkasten des Empfängers gelandet ist. ( Quelle: Die Welt Online vom 17.05.2003)
  3. Ein weiterer Vorteil laut Hartz-Kommission: Kündigt ein Arbeitgeber, wird der Arbeitnehmer nicht gleich wieder arbeitslos, sondern bleibt bei der Agentur beschäftigt. ( Quelle: Netzeitung vom 25.06.2002)
  4. Kündigt sich diesmal, nach Falludscha, eine ähnliche Entwicklung an? ( Quelle: Tagesspiegel vom 02.04.2004)
  5. Kündigt er allerdings verspätet, gilt diese Kündigung nicht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  6. Kündigt der Arbeitgeber ohne Grund, muß er die Förderung zurückzahlen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  7. Kündigt sich da ein Abschied an? ( Quelle: Die Welt Online vom 24.06.2002)
  8. Kündigt der Urlauber die Reise daraufhin gleich nach Ankunft am Urlaubsort, muss der Reiseveranstalter sogar für eine schnelle Rückreisemöglichkeit sorgen und noch mehr Geld zurückerstatten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.05.2002)
  9. Kündigt der Mitarbeiter eher als nach den Vertragsfristen vorgesehen, muß er für die Monate, die ihm bis zum Ablaufen seiner Bindungsfrist fehlen, das fortgezahlte Gehalt, Kursgebühren und erstattete Fahrtkosten anteilig zurückzahlen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)