Zu beachten ist, dass der Poststempel über den fristgerechten Eingang des Kündigungsschreibens entscheidet.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die Bedrohung kann durch Vorlage des Kündigungsschreibens oder eines befristeten Arbeitsvertrags nachgewiesen werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.12.2001)