Kündigungsschutzprozesses

  1. Denn ein fristgerechter und formal korrekter Widerspruch sei die zwingende Voraussetzung, damit gekündigte Mitarbeiter ihre Weiterbeschäftigung bis zum Ausgang eines Kündigungsschutzprozesses durchsetzen könnten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.10.2002)
  2. Kündigungsschutzprozesses durch den Arbeitnehmer ohne triftigen Grund die Wirkung einer nach § 209 BGB die Verjährung unterbrechenden Zahlungsklage wegen Verzugslohnansprüchen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)