Kündigungsschutzverfahren

  1. Ein Gütetermin im ordentlichen Kündigungsschutzverfahren soll am 12. Dezember stattfinden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. In der VW-Korruptionsaffäre wird es im Kündigungsschutzverfahren mit Klaus-Joachim Gebauer keine gütliche Einigung geben. ( Quelle: Westfalenpost vom 03.08.2005)